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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1179/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Stadt Marburg
- Aktualisierung des Aufstellungsbeschlusses vom 22. Dezember 2006 für den Bebauungsplan 18/3, 3. Änderung, Rentmeisterstraße, mit dem Ziel einer Verfahrensbeschleunigung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Gabriela Lemmer
- Verfasser*in:
- Michelsen, Rose-Linde
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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30.03.2007
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Anhörung
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22.03.2007
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Erledigt
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Magistrat
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Anhörung
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden
Beschluss zu fassen:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes 18/8, 3. Änderung,
Rentmeisterstraße, wird gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit
§ 11 BauGB beschlossen, der B-Plan soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13
a BauGB aufgestellt werden.
Sachverhalt
Begründung:
Am 22. Dezember 2006 wurde der Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan Nr. 18/8, 3. Änderung, Rentmeisterstraße, von der
Stadtverordnetenversammlung gefasst.
Eine Änderung der damals beschlossenen Plankonzeption wurde
nicht vorgenommen. Der aufzustellende Bebauungsplan hat nach wie vor die
Zielsetzung, eine geplante Wohnanlage der Gemeinnützigen
Wohnungsbaugesellschaft, die in diesem Bereich errichtet werden soll, sowie
eine Wohnbebauung auf dem Nachbargrundstück planungsrechtlich abzusichern. Im
Bereich der mit Geh‑, Fahr- und Leitungsrecht belegten Fläche im nördlichen
Planbereich wurde eine kleine Arrondierung des Geltungsbereiches vorgenommen.
Mit dem „Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für
die Innenentwicklung der Städte“, das am 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist,
besteht die Möglichkeit, Planungsvorhaben in Innenbereichen in einem
beschleunigten Verfahren durchzuführen.
Der neu eingefügte § 13 a BauGB besagt, dass ein
Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung
oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren
aufgestellt werden kann. Gemäß § 13 a BauGB kann von der frühzeitigen
Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit sowie von einer Umweltprüfung
und der Erstellung eines Umweltberichtes abgesehen werden. Weicht der
Bebauungsplan von der Darstellung des Flächennutzungsplanes (FNP) ab, ist der
FNP im Zuge der Berichtigung anzupassen. Eine FNP-Änderung im Parallelverfahren
ist nicht erforderlich! Voraussetzung für ein Verfahren nach § 13 a BauGB ist,
dass sich das Planungsgebiet im Innenbereich befindet und dass die maximal zu
bebauende Fläche 20.000 m², in Ausnahmefällen 70.000 m², nicht überschreitet.
Die genannten Voraussetzungen treffen auf den Bebauungsplan
Rentmeisterstraße zu!
Um die Vereinfachungen der neuen Verfahrensmöglichkeiten
nutzen zu können, soll ein erneuter Aufstellungsbeschluss gefasst werden.
Parallel zur Vorlage des Aufstellungsbeschlusses wird eine
erste Öffentlichkeitsbeteiligung sowie eine erste Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange durchgeführt. Gemäß § 13 a BauGB könnte auf diesen
Verfahrensschritt verzichtet werden; dieser erste Beteiligungsschritt wird jedoch
als sinnvoll erachtet, da frühzeitig eine erste Information über die Planung
erfolgt und mögliche Änderungspunkte noch vor der Offenlage in den
Bebauungsplan übernommen werden könnten.
Auf den Umweltbericht soll entsprechend der neuen
Verfahrensmöglichkeit verzichtet werden. Allerdings werden in einer
landschaftsplanerischen Begleitplanung die Auswirkungen auf den Naturhaushalt
dargestellt. Durch die Planänderung werden keine neuen Eingriffe vorbereitet,
im Gegenteil bleiben die Festsetzungen in Bezug auf die städtebauliche Dichte
hinter den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplan 18/8, 1. Änderung,
zurück.
Der FNP wird im Zuge der Berichtigung angepasst.
Anlage
- Aufstellungsbeschluss Rentmeisterstraße
Dr. Franz Kahle
Bürgermeister
Beteiligung an der Vorlage durch:
FB 6 |
FD 61 |
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A: Anhörung; B: Beteiligung; K: Kenntnisnahme;
S: Stellungnahme
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
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