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Ratsinformation
Antrag der Fraktion Marburger Linke - VO/1726/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion Marburger Linke betr. Lernmittelfreiheit
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag der Fraktion Marburger Linke
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Jugend und Gleichstellung
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Vorberatung
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19.09.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Kultur, Sport und Bäder
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Vorberatung
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20.09.2007
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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25.09.2007
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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28.09.2007
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordneten mögen beschließen:
- Im Haushalt der Stadt Marburg
wird eine Haushaltstelle, ein Fonds, eingerichtet, der mindestens 500 000
€ umfasst,
- und aus dem Kindern aus
bedürftigen „Bedarfsgemeinschaften“ (Hartz IV, Sozialhilfe, Niedriglohn)
Lernmittel zur Verfügung gestellt werden, die von der Lernmittelfreiheit
in Hessen nicht umfasst sind (etwa: Taschenrechner, Zeichenblocks,
Turnschuhe, Wachsmalkreiden, Musikinstrumente, Grammatikbücher ...)
- Der Magistrat wirkt im Gespräch
mit den Marburger Schulleitungen daraufhin, dass die Klassenlehrer
beziehungsweise die jeweiligen Lehrergesamtkonferenzen darauf achten, was
die Fachlehrer zusätzlich an Anschaffungen verlangen. Es wird eine
Obergrenze dessen festgelegt, was pro SchülerIn und pro Schuljahr
anzuschaffen von Lehrern verlangt werden darf.
- Diese Obergrenze wird im
Durchschnitt bei 250 € pro SchülerIn/pro Jahr liegen.
- Schüler, die nachweislich aus
bedürftigen Familien stammen, bekommen die zusätzlichen Lernmittel bis zu
dieser Grenze aus dem oben erwähnten Fonds bezahlt.
- Die Fördervereine an den
Marburger Schulen werden aufgefordert und darin unterstützt, konkrete
Angebote – vom warmen Mittagessen in der Schule bis zu unvermeidlichen
Anschaffungen – zu entwickeln.
- Keinem Schüler, keiner
Schülerin in Marburg darf die Anschaffung von Lernmitteln oberhalb der
Grenze von durchschnittlich 200 € pro Schuljahr abverlangt werden.
- Ein informeller „Runder Tisch“
– Magistrat, GEW, Staatliches Schulamt, Kinderschutzbund, Diakonisches
Werk Oberhessen, Sozialdienst Katholischer Frauen ... wird auf Einladung
des Magistrats zweimal jährlich einen Überblick über die materielle
Ausstattung der Marburger Schulen und die individuelle Ausstattung der
Schüler erarbeiten und dem Stadtparlament sowie der Öffentlichkeit darüber
Bericht erstatten. Zu diesen Sitzungen lädt der Magistrat ein.
- Die Schulleitungen werden
gebeten, die Schulbüchereien so aktuell zu halten, dass Kopien teure
Zusatzanschaffungen überflüssig machen.
- Der Magistrat der Stadt Marburg
bittet die Marburger Grundschulen, die Anschaffungslisten für die
Schulanfänger bescheiden zu halten, mehr auf pädagogische Phantasie als
auf Gegenständliches zu setzen und daran zu denken, dass eine Einschulung
für eine arme Familie einer Katastrophe gleichkommen kann.
- Die Stadtverordnetenversammlung
bittet die Marburger Presse, die zuständigen Gewerkschaften und
Berufsverbände, die Schulleitungen und die Elternvertretungen, alle
Beteiligten in diesem Sinne aufmerksam zu machen.
Sachverhalt
Begründung:
- In Hessen herrscht gesetzlich
geregelte Lernmittelfreiheit, auf der grundsätzlich zu bestehen ist, die
gleichwohl nicht alles abdecken kann.
- Bildung wird in der derzeitigen
öffentlichen Diskussion als der beste Weg geschildert, das Scheitern der
eigenen Biographie zu vermeiden. Also muss sich jede und jeder auch
Bildung leisten können.
Eva-Christiane
Gottschaldt