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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/1748/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Kann man bei Bauvoranfragen - angesichts der oft unübersichtlichen Topografie in Marburg und seinen Stadtteilen und dem manchmal mangelnden Vorstellungsvermögen von uns ehrenamtlichen Politikern - die Darstellung der geplanten Gebäudegrenzen an Ort und Stelle durch ein Schnurgerüst o. ä. verbindlich vorschreiben?

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Sachverhalt

Gemäß § 60 (4) HBO kann nur in besonderen Fällen zur Beurteilung der Einwirkung der baulichen Anlage auf die Umgebung und das Orts- und Landschaftsbild verlangt werden, dass die bauliche Anlage in geeigneter Weise auf dem Grundstück dargestellt wird.

Diese Forderung wird der Fachdienst Bauaufsicht dann stellen, wenn sich auf andere Art und Weise (z. B. Fotomontage oder Straßenabwicklung) kein Eindruck über die Einwirkung des Vorhabens gewinnen lässt.

Die Auswahl zwischen alternativ bestehenden Möglichkeiten hat die Bauaufsichtsbehörde auch unter Kostengesichtspunkten zu treffen.

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