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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Wahlen der STVV - 0068/2001

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Nach § 57 Abs. 1 HGO in Verbindung mit § 2 der Hauptsatzung sind 3 Stellvertreter/innen des Stadtverordnetenvorstehers / der Stadtverordnetenvorsteherin zu wählen.

 

Die Wahl erfolgt gemäß § 55 HGO nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.

 

Eingegangene Wahlvorschläge werden in der Sitzung bekanntgegeben.

 

 

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