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Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - 0074/2001
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung des Marburger Förderzentrum für Existenzgründer aus der Universität
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 15 - Stabsstelle Stadt- und Regionalentwicklung, Wirtschaftsförderung und Statistik
- Bearbeiter*in:
- Amtsinfo Stadt Marburg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Magistrat
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Entscheidung
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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18.05.2001
| |||
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15.06.2001
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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15.05.2001
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zu entscheiden:
ob das Marburger Förderzentrum für Existenzgründer
aus der Universität (Mafex) zum kontinuierlichen Ausbau seiner Förderleistungen
im Jahre 2001 eine Zuwendung in Höhe von 35.000,00 DM erhalten soll.
Falls ja, müssen die Mittel überplanmäßig über die
Haushaltsstelle 1.7910.716300.0 Kooperations- und Sonderprojekte bereitgestellt
werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Bedingungen des § 100 HGO
eingehalten werden müssen.
Sachverhalt
Begründung:
Angeregt
durch ein Gespräch des Mafex-Direktoriums mit Herrn Stadtverordnetenvorsteher
Heinrich Löwer hat das Direktorium des von der Stadt Marburg und der
Philipps-Universität ins Leben gerufenen Mafex (siehe Anlage 1: Infobroschüre
Mafex) die Stadt um Unterstützung beim kontinuierlichen Aufbau der
Förderleistung ersucht (siehe Anlage 2: Antragsschreiben Mafex). Konkret
werden für die Jahre 2001: 35.000,00 DM, 2002: 45.000,00 DM und 2003: 55.000 DM
als Zuschuss beantragt. Das Mafex geht davon aus, dass die beantragten
Zuschüsse in den nächsten Jahren von steigenden Gewerbesteuereinnahmen wieder
ausgeglichen werden und das Gewerbesteueraufkommen der Stadt kräftig steigt.
Unternehmensgründungen
sind für eine innovative und dynamische Wirtschaft unverzichtbar. Bleiben sie
aus, vergreist die Region. Angesichts dieser Herausforderung haben Stadt und
Universität die Gründung der Stiftung „Marburger Förderzentrum für Existenzgründer
aus der Universität“ (Mafex) vorangetrieben.
Zweck
des Zentrums ist die Förderung von Studierenden und Absolventen der
Philipps-Universität.
· durch Bereitstellung und Angebot von
Lehr- und Bildungsprogrammen (einschließlich geeigneter Ressourcen), die darauf
ausgerichtet sind, Studierende und Absolventen der Universität über die schon vorhandene fachliche
Qualifikation hinaus auf die besonderen Anforderungen einer späteren
Existenzgründung vorzubereiten, sowie
· durch die Förderung des notwendigen
Technologie- und Wissenstransfer für diesen Personenkreis.
In
Anbetracht der Tatsache, dass die Universität die Arbeit des Mafex sachlich
verfolgt hat und auch formal beteiligt ist, hat die Stadt mit Schreiben vom
10.11.2000 die Universitätsleitung gebeten eine Stellungnahme zum
Förderungsantrag abzugeben. In ihrem Antwortschreiben vom 10.01.2001 teilt die
Universität mit, dass die Aktivitäten des Mafex für sinnvoll und
unterstützenswert gehalten werden. (siehe Anlage 3: Stellungnahme der
Universität zum Förderantrag des Mafex) Diese Einschätzung wird vom Magistrat
sachlich geteilt.
Nach
eigener Einschätzung kann das Mafex seine Möglichkeiten, Unternehmensgründungen
aus der Universität zu fördern, nicht vollständig nutzen. Seit der Gründung hat
sich gezeigt, dass die Mittel aus Mitgliedschaften des Vereins zur Förderung
des Zentrums gerade zur Deckung der Mietkosten des Inkubatorzentrums und des
Personals ausreichen.
Eine
bessere finanzielle Ausstattung würde zu einer Steigerung der Aktivitäten in
allen Tätigkeitsfeldern des Mafex führen, insbesondere im Bereich des
Kursangebotes, der Betreuung/Beratung, der Netzwerkkooperationen, Marketing
und Promotion sowie Infrastruktur. Die in diesen Bereichen im einzelnen
geplanten Projekte werden für die Jahre 2001 DM mit 35.100,- DM für das Jahr
2002 mit 46.100 ,-DM und für 2003 mit 56.700,- DM veranschlagt. (siehe dazu im
einzelnen: Tätigkeitsbericht und Zukunftsvorhaben des Marburger Förderzentrums
für Existenzgründer aus der Universität, nebst Anhang I und II in Anlage 4)
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