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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0223/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bauträger des so genannten Studentenwohnanlage Erlenring 13 bietet weiterhin dort Wohnungen an, ohne auf die Tatsache hinzuweisen, dass ein erheblicher Teil dieser Wohnungen parkplatzfrei sein wird. Wie erklärt sich der Magistrat diese Tatsache?

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Sachverhalt

Für den Inhalt von Anzeigen bzw. Werbeschriften ist der Magistrat der Stadt Marburg nicht verantwortlich.

 

Mit Baugenehmigung vom 19.12.2008 wurde die Errichtung von 3 Wohnappartementhäusern mit integrierten zweigeschossigem Parkdeck genehmigt. Von den insgesamt 143 Wohnappartements wurden die Pkw-Stellplätze errichtet. Für die verbleibenden 87 Wohnappartements wurden die Pkw-Stellplätze auf dem Baugrundstück planmäßig nachgewiesen.

 

Die künftigen Eigentümer von den 56 Wohnungen sind durch die öffentlich-rechtliche Sicherung (Baulasterklärung) sowie durch eine Grundbucheintragung, die der Investor vornehmen lässt, verpflichtet, die Wohnungen ohne Besitz eines Autos zu bewohnen. Durch diese Sicherungsinstrumente wird gewährleistet, dass ungeachtet der Werbeschriften des Bauträgers Zuwiderhandlungen rechtlich jederzeit geahndet werden können.

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