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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1019/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

„Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4/6 für den Bereich „Universitätsstraße“ gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird beschlossen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.“

 

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Sachverhalt

Begründung:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4/6 „Universitätsstraße“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche Entwicklung unter besonderer Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes und der Stadtbilderhaltung geschaffen werden.

 

Der ca. 40.010 m² große Planbereich umfasst die von der Universitätsstraße und der Straße „Barfüßertor“ begrenzte Fläche zwischen Wilhelmsplatz und Haspelgäßchen sowie darüber hinaus die Grundstücke Universitätsstraße 27 bis 35 a (ungerade Hausnummern).

 

Die bisher für das Gebiet gültigen Bebauungspläne Nr. 4/31 (Rechtskraft seit 1969, Geltungsbereich östl. Haspelgäßchen) und Nr. 4/31, 3. Änderung (zwischen Wilhelmsplatz und Haspelgäßchen, Rechtskraft seit 1972) sind rund 40 Jahre alt und entsprechen den Vorstellungen für eine städtebauliche Entwicklung aus der damaligen Zeit. Die Gebietsfestsetzungen hinsichtlich der Ausnutzungsziffern, insbesondere der zulässigen Zahl der Vollgeschosse (in Teilbereichen bis zu 7) und der Geschossflächenzahlen (GFZ) sowie die ausgewiesenen überbaubaren Flächen sind aus heutiger städtebaulicher Sicht unter Einbeziehung der Belange des Denkmalschutzes nicht mehr tragbar. Zudem legen die alten Bebauungspläne die nördliche Straßenbegrenzungslinie der Universitätsstraße bis zu 8 m nördlich der Grundstücksgrenze fest – hier war offensichtlich ein sehr großzügiger Ausbau der Universitätsstraße zu Lasten der Privatgrundstücke angedacht.

 

Bereits  im Oktober 1985 hatte die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 4/31, 3. Änderung, aufzuheben und einen neuen Bebauungsplan aufzustellen, der den vorhandenen Gebäudebestand im Interesse der Stadtbilderhaltung und entsprechend den geänderten Maßstäben der Denkmalpflege sichern sollte. Das Bauleitplanverfahren wurde allerdings nicht fortgeführt. Im Übrigen bedarf es auch für die Aufhebung eines Bebauungsplans eines kompletten Verfahrens mit allen Beteiligungsschritten nach BauGB.

 

Neben den zunehmenden Schwierigkeiten im Zuge von Baugenehmigungsverfahren aufgrund der kaum anwendbaren Bebauungspläne wird die Problematik nun im Zuge der Umgestaltung der Universitätsstraße erneut aktuell.

 

Mit Entscheidung vom 07. Oktober 2008 hat das Amt für Straßen- und Verkehrswesen (ASV) Marburg den Antrag der Stadt Marburg auf Entfallen der Planfeststellung und Plangenehmigung gemäß § 33 Abs. 1 Hessisches Straßengesetz in Verbindung mit § 74 Abs. 7 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz für den Umbau der Universitätsstraße positiv beschieden. Die in den Planunterlagen enthaltenen Straßenbegrenzungslinien (die abweichend von den alten Bebauungsplänen nun wieder weiter südlich, entsprechend den Grundstücksgrenzen verlaufen) sind durch die Entscheidung des ASV als verbindlich anzusehen und bei künftigen planungsrechtlichen Beurteilungen im betreffenden Gebiet zu übernehmen.

 

Die vorgesehene Bebauungsplanänderung hat neben den städtebaulichen Aspekten auch Auswirkungen auf das Straßenbeitragsrecht. Müsste bei der Veranlagung der Straßenbeiträge zum Umbau der Universitätsstraße auf die bisher gültigen Bebauungspläne zurückgegriffen werden, würde dies sowohl hinsichtlich der anrechenbaren Grundstücksflächen als auch der GFZ zu Ungerechtigkeiten führen: die ausgewiesenen GFZ wären allein aus denkmalschutzrechtlichen Gründen heute nicht mehr ausschöpfbar, so dass der hierauf entfallende Straßenbeitragsanteil ein erhöhtes Klagerisiko birgt.

 

Nach der aktuellen Denkmaltopografie Marburg II befinden sich innerhalb des vorgesehenen Geltungsbereiches des Bebauungsplans 14 Einzelkulturdenkmäler. Zudem liegt der gesamte Bereich innerhalb einer Gesamtanlage nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz. Der neue Bebauungsplan wird, der historischen städtebaulichen Struktur Rechnung tragend, restriktive Bauzonen, jeweils dem Barfüßertor und der Universitätsstraße zugeordnet, ausweisen sowie die Zahl der zulässigen Vollgeschosse und die GRZ und GFZ dem denkmalgeschützten Bestand anpassen. Baumassen wie auf den Grundstücken Universitätsstraße 47 und 49 sollen künftig nicht mehr genehmigungsfähig sein.

 

Die im Zuge der Erstellung des Vorentwurfs zum Bebauungsplan Nr. 4/6 zu erarbeitenden Zwischenergebnisse sollen Eingang in das Verfahren zur Erhebung von Vorausleistungen auf den Straßenbeitrag finden, welches für das 2. Quartal 2010 vorgesehen ist. Die abschließende Ermittlung der Straßenbeiträge nach Fertigstellung des Straßenumbaus soll dann auf Basis des neuen Bebauungsplans bzw. der darin festgesetzten Straßenbegrenzungslinien und Geschossflächenzahlen (soweit diese bei vorhandener Bebauung darüber liegen, anhand der tatsächlichen GFZ gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1.1 der Straßenbeitragssatzung) erfolgen.

 

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Umweltprüfung aufgestellt, da er der Innenentwicklung dient und die in Anspruch genommene Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung weniger als 20.000 m² beträgt. Durch den Bebauungsplan wird kein Vorhaben begründet, das der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt. Darüber hinaus existieren keine Anhaltspunkte, wonach eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter besteht. Die Voraussetzungen für die Anwendung des §13 a BauGB sind somit gegeben.

 

 

 

 

Dr. Franz Kahle

Bürgermeister

 

 

Anlage

Übersichtsplan für den Aufstellungsbeschluss: Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 4/6 der Stadt Marburg für den Bereich „Universitätsstraße“

 

 

 

Beteiligung an der Vorlage durch:

 

FB 6

 

FD 61

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A: Anhörung; B: Beteiligung; K: Kenntnisnahme; S: Stellungnahme

 

 

 

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