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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag der Fraktion Marburger Linke - VO/1151/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg (StVV) beauftragt den Magistrat, den Stadtverordneten und den Marburger BürgerInnen bis zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25. Mai 2010 einen Bericht zur vorläufigen Haushaltsführung im Jahre 2010 vorzulegen. Ein Schwerpunkt dieses Berichtes soll die Aufzählung der freiwilligen Leistungen der Stadt Marburg sein, die zwar im Haushaltsentwurf 2010 vorgesehen waren, aber wegen der Vorschriften der Hessischen Gemeindeordnung zur vorläufigen Haushaltsführung nicht geleistet werden konnten. Zudem soll der Bericht erläutern, welche Projekte und Vorhaben des Magistrats in 2010 bisher nicht umgesetzt werden konnten, weil die vorläufige Haushaltsführung neue rechtliche Bindungen in 2010 nicht zulässt.

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Für Gemeinden in Hessen, die Haushaltswirtschaft mit doppelter Buchführung eingeführt haben, gelten die Vorschriften der §§ 114a bis 114u der Hessischen Gemeindeordnung (HGO). § 114 f der Hessischen Gemeindeordnung fordert in Abs 1 Satz 1, Zitat: „Ist die Haushaltssatzung bei Beginn des Haushaltsjahres noch nicht bekannt gemacht, so darf die Gemeinde nur die finanziellen Leistungen erbringen, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind; sie darf insbesondere Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen des Finanzhaushalts fortsetzen, für die im Haushaltsplan eines Vorjahres Beträge vorgesehen waren“.

 

Für 2010 hat die StVV noch keinen Haushalt verabschiedet und der Haushalt kann deshalb auch noch nicht veröffentlicht sein. Der Magistrat führt die Geschäfte der Stadt somit unter den rechtlichen Rahmenbedingungen der vorläufigen Haushaltsführung. Diese lässt dem Magistrat in Bezug auf freiwillige Leistungen, sofern nicht vertraglich zugesichert, wenig Spielraum.

 

Stadtverordnete und BürgerInnen der Stadt Marburg haben ein Recht darauf, umfassend über die Konsequenzen der vorläufigen Haushaltsführung informiert zu werden.

 

Gez.

 

Halise Adsan

Georg Fülberth

Astrid Kolter

Birgit Schäfer

Dr. Michael Weber

 

 

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