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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Wahlen der STVV - VO/0213/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

1.              Die gewählten ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträte  werden durch den Stadtverordnetenvorsteher in ihr Amt eingeführt und verpflichtet; sie erhalten durch den Oberbürgermeister die Ernennungsurkunden (§ 46 HG0).

 

 

 

2.              Die gewählten ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträte  werden durch den Stadtverordnetenvorsteher vereidigt.

 

 

 

                            Ausdruck vom: 20.04.2011

                            Seite: 2/1

 

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Sachverhalt

 

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