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Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - VO/0101/2001
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Stadt Marburg;*Bebauungsplan Nr. 11/2, Klinikum Lahnberge, II. Bauabschnitt (II. BA)*·Bericht und Beschluss über die im Zuge der 2. öffentlichen Auslegung gem. § 3 (3) Bau-gesetzbuch (BauGB) vorgebrachten Bedenken und Anregungen*·Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB und gem. § 87 Hess. Bauordnung (HBO)*
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Friedhelm Stein
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Magistrat
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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15.06.2001
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Die
Schreiben der Träger öffentlicher Belange mit Anregungen werden zur Kenntnis
genommen. Den Anregungen unter den Nummern 1-6 wird gemäß Einzelstellungnahme
zugestimmt; sofern Korrekturen gegenüber der Entwurfsfassung vorzunehmen waren,
wurden diese im vorliegenden Plan (mit integriertem Grünordnungsplan) mit
Begründung eingearbeitet. Die Grundzüge der Planung sind in keinem Fall berührt
worden.
2. Der
Bebauungsplan Nr. 11/2, Klinikum Lahnberge, II. BA einschließlich Begründung
und Grünordnungsplan wird unter Bezug auf die Begründung als Satzung
beschlossen.
3. Die
gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 11/2, Klinikum Lahnberge,
II. BA, werden gem. § 87 (1) HBO als Gestaltungssatzung für den Geltungsbereich
o. g. Bebauungsplanes beschlossen.
Sachverhalt
Begründung:
Die
2. öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes fand in der Zeit vom
23.10. bis 24.11.2000 statt; in der "Oberhessischen Presse" bzw. in
der "Neuen Marburger Zeitung" erfolgte die diesbezügliche, ortsübliche
Amtliche Bekanntmachung am 14.10.2000.
Bereits
im Vorfeld der eigentlichen Offenlage wurden mit denjenigen Behörden, die die
gravierendsten Anregungen im Zuge der 1. Offenlage (bereits in 1989) abgegeben
hatten, intensive Vorabstimmungen getroffen. Insbesondere die Themenkomplexe
Entwässerung, Eingriffe in das hydrogeologische System, Eingriffsminimierung
und Aufforstung wurden somit bereits größtenteils im Bebauungsplan-Entwurf
berücksichtigt bzw. in der Art aufgenommen, dass wesentliche Bedenken ausgeräumt
wurden.
Im
Zuge der öffentlichen Auslegung wurden von keinem Bürger Anregungen
geäußert.
Die
Träger öffentlicher Belange und die städtischen Dienststellen wurden mit
Schreiben vom 16.10.2000 über den Termin der 2. öffentlichen Auslegung informiert und um Anregungen gebeten.
Dabei
gingen folgende Anregungen ein, die einer abwägenden Behandlung bedürfen
(Kopien der Originale als Anlage):
1. Hess. Forstamt
Marburg; Schreiben vom 27.10.2000:
Der
Abstand zwischen den Waldflächen westlich des II. BA des Klinikums und im
Bereich Mensa, Bibliothek, Hörsaal liegt teilweise unter 35 m. Ebenso wird auf
die Diskrepanzen der Flächengrößenangaben zwischen Bebauungs- und
Grünordnungsplan im Zusammenhang mit der Rodungsfläche hingewiesen.
Stellungnahme:
Die
im Bebauungsplan-Entwurf bewusst ca. 5 m über den eigentlichen Erweiterungsbau
hinaus greifende Baugrenze (um geringfügige Erweiterungen/Anbauten am
eigentlichen Klinikumsbau problemlos zu ermöglichen) wird auf einer Länge von
ca. 50 m unmittelbar an die geplante Gebäudekante gelegt. Daneben wird die
Waldfläche in dem betroffenen Bereich so korrigiert, dass ein durchgängiger
Abstand von 35 m zwischen Wald und Gebäude besteht. Der Landschafts- und
Freiflächenplaner wurde informiert den Freiflächenplan entsprechend anzupassen.
Die
Baugrenzen vor der Südwestfassade des geplanten Bibliothekbaues und der Mensa
werden auf die Fassade (um ca. 5 m) zurückgenommen; die faktisch vorhandene
Waldgrenze bleibt von der Bauleitplanung unberührt; sie liegt außerhalb des
Geltungsbereiches.
Hinsichtlich
der Flächengrößenangaben wird klargestellt:
Rodungsfläche
für II. BA :
3, 17 ha
Rodungsfläche
für Forschungsbaustein :
1,11 ha (liegt außerhalb B.-Plan)
Aufforstungsfläche :
4,5 ha
Diese
Angaben sind maßgeblich sowohl für die Bebauungsplan- als auch
Grünordnungsplanbegründung. Die Korrekturen wurden durchgeführt.
2. Straßenverkehrsbehörde;
Schreiben vom 22.11.2000:
Die
Straßenverkehrsbehörde äußert Bedenken dahingehend, dass das Stellplatzangebot
nicht ausreichend bemessen sein dürfte. An den Knoten Baldingerstr./L 3092 und
Conradistr./L 3092 sollten flankierende Maßnahmen zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit durchgeführt werden.
Stellungnahme:
Mit
dem vorhandenen Stellplatzangebot wird der Stellplatznachweis gegenüber HBO und
städtischer Stellplatzsatzung übertroffen. Wegen der eingeräumten
Möglichkeit ein Parkdeck
einzurichten, kann das Stellplatzangebot darüber hinaus ohne Eingriffe in den
Naturhaushalt (Stichwörter Bodenschutz und Waldrodung) ausgeweitet werden.
Von
seiten des Staatsbauamtes wurde darauf hingewiesen, dass unter der Prämisse
eines ausreichenden (i. S. der HBO bzw. Stellplatzsatzung) Stellplatzangebotes
keine finanziellen Mittel für neue Stellplatzkapazitäten aufgewendet werden dürfen.
Vielmehr wird auf organisatorische Maßnahmen des Klinikumsbetreibers verwiesen,
um evtl. angespannte Situationen zu entschärfen (Job-Ticket, Bewirtschaftung,
Parkhausbau, ...).
Für
die beiden Knoten wurden bereits in 1988/89 Leistungsfähigkeitsberechnungen mit
dem Ergebnis, dass die Knoten ausreichend leistungsfähig sind, durchgeführt.
Ein kausaler Zusammenhang zwischen Klinikumserweiterung und Maßnahmen am Knoten
lässt sich demnach nicht herleiten. Flankierende Maßnahmen zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit unterliegen primär der Verantwortung des Amtes für Straßen-
und Verkehrswesen und der Straßenverkehrsbehörde; sie sind planungsrechtlich
nicht regelbar.
3. Staatsbauamt
Marburg, Schreiben vom 24.11.2000:
Es
wird angeregt, eine bauliche Verbindung zwischen Hörsaal und Klinikum (I. BA)
potentiell zu ermöglichen. Die am Südrand der Conradistr. vorhandene
Stellplatzfläche ist nach Westen zu erweitern. Das Pflanzgebot (Pflanzung eines
großkronigen Laubbaumes pro 100 qm Freifläche) ist nicht umzusetzen. Daneben
sind angeregte redaktionelle Änderungen in einer Anlage des Schreibens
vermerkt.
Stellungnahme:
Die
Baugrenze wird im Bereich zwischen Hörsaal und Klinikum (I. BA) entsprechend
der Anregung angepasst. Nach Rücksprache mit dem Freiraumplaner ist die
Stellplatzfläche südlich der Conradistr. nach Westen ausgedehnt worden. Das
monierte Pflanzgebot wird gestrichen, stattdessen stellt der Freiflächenplan
die Maßgabe für Baumstandorte dar. Die angeregten redaktionellen Änderungen
sind im Plan und in den Begründungen eingearbeitet.
4. BUND; Schreiben
vom 28.11.2000:
Der
BUND weist auf die fehlende faunistische Bestandserhebung hin; es werden
Vorkommen von "Roter-Liste-Tierarten" vermutet. Darüber hinaus führe
die fehlende faunistische Erhebung zu einer ungenügenden
Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung. Insbesondere im Zusammenhang mit der
Waldrodung wird auf den nicht bewältigten naturschutzrechtlichen Ausgleich
verwiesen. Bemessen werden sollte der Ausgleich anhand der in der Hess.
Ausgleichsabgabeverordnung behandelten Methode der Wertpunkte. Als Ausgleich im
naturschutzrechtlichen Sinne für den eingeschlagenen Wald sollten sog.
Altholzinseln in einer Größenordnung von mind. 8 ha ausgewiesen werden.
Stellungnahme:
Die
faunistische Bestandserhebung wurde um die Ergebnisse der im Schreiben des BUND
erwähnten Untersuchungen ergänzt. Die Anregung einer quantitativen
Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, wie sie in der Regel auf Bauantragsebene
Anwendung findet, wird nicht aufgenommen, da der qualitativ-funktionale Ansatz
für das Bauleitplanverfahren die Vorteile einer systemübergreifenden und
integrativen Behandlung der Eingriffs-/Ausgleichsbewältigung liefert.
Nachdem
innerhalb der Vertreter der Naturschutzbelange bei der quantitativen Bemessung
der als Ausgleichsmaßnahme vorgeschlagenen Ausweisung von Altholzinseln
unterschiedliche Auffassungen herrschen (s. dazu Stellungnahme der UNB, Pkt. 6
der Vorlage), wird die Anregung (Ausweisung von Altholzinseln) zwar inhaltlich aufgenommen,
der Umfang orientiert sich jedoch an der im GOP (Kap. 4.3) dargestellten
Größenordnung von ca. 3 ha. Im Zusammenhang mit der Quantifizierung des
Eingriffs sind die vielfältigen Bemühungen (Reduzierung der Baumasse, Verzicht
auf zusätzliche Stellplätze, kompakte Architektur, Freiraumplanung mit
Integration des Buchenaltbestandes) im Vorfeld des Planentwurfes zu würdigen,
mit dem Ziel, den Einschlag der Buchenbestände – den Eingriff – auf ein
möglichst niedriges Maß zu reduzieren.
Mit
der Universität Marburg ist ein städtebaulicher Vertrag gem. § 11 BauGB
abgeschlossen worden, in dem vertraglich geregelt wird, ausgewählte
Waldgebiete, die den Kriterien des Altholzinsel-Programms entsprechen, in einer
Größenordnung von 3,0 ha dauerhaft der wirtschaftlichen Nutzung zu entziehen
und die Flächen als Altholzinseln auszuweisen (Lage der Flächen im Anhang als
Anlage).
5. Regierungspräsidium
Gießen; Schreiben vom 27.11.2000:
Das
Dezernat Grundwasserschutz, Wasserversorgung regt hinsichtlich des erforderlichen
Löschwasserschutzes eine Abstimmung mit dem Brandschutzamt der Stadt Marburg
an.
Der
staatliche Immissionsschutz verweist darauf, dass Aussagen zu einer möglichen
Strahlenbelastung durch die über das Gebiet führende Richtfunkstrecke aufgrund
fehlender Unterlagen nicht möglich ist.
Die
Obere Forstbehörde regt folgende Aspekte an:
· die im Nordwesten des
Bebauungsplanes gelegene Fläche (im Entwurf als "Fläche fürdie Erhaltung
von Bäumen und Sträuchern" vorgesehen) ist als "Wald"
festzusetzen.
· die Gehölze an der L 3092 sind so zu
gestalten, dass sie nicht der Walddefinition entsprechen.
· die Baugrenze an der Fassade des am
weitesten nach Westen reichenden Baukörpers ist auf ca. 50 m auf die geplanten
Außenkanten zurückzunehmen. Gleiches gilt für die Mensa, den Hörsaal und der
geplanten Bibliothek. Da Teile der Bibliothek im Gefahrenbereich
(Baumfallbereich) zum bestehenden Wald liegen, ist in diesem Bereich eine
entsprechende Waldbewirtschaftung notwendig. Diese Bewirtschaftungsform ist mit
dem Waldeigentümer zu vereinbaren.
· die Behandlung der
Eingriffs-/Ausgleichsproblematik erscheint – insbesondere im Zusammenhang mit
den mit der Waldrodung verbundenen Eingriffen in den Naturhaushalt – unter
naturschutzrechtlichen Aspekten als nicht ausreichend. Die Festsetzung einer
Aufforstungsfläche kann aufgrund der unterschiedlichen Reifegrade zwischen
Eingriffs-/Ausgleichsbiotop nicht gleich bewertet werden.
Stellungnahme:
Nach
Rücksprache mit dem Brandschutzamt sind alle Fragen im Zusammenhang mit
Löschwasserschutz auf Bauantragsebene geklärt worden; eine zusätzliche Regelung
auf Ebene der Bauleitplanung ist weder notwendig noch möglich.
Vom
Betreiber der Richtfunkstrecke (Deutsche Telekom) wurden entsprechende
Unterlagen angefordert, aus denen hervorgeht, dass die Richtfunkverbindung
inzwischen außer Betrieb ist (Anlage).
Für
die im Nordwesten des Plangebietes gelegene Fläche wird "Wald"
festgesetzt.
Für
die Fläche an der L 3092 wird der "Erhalt von Gehölzen" festgesetzt.
Bezüglich
des Waldabstandes wird auf die Stellungnahme zu Pkt. 1 dieser Vorlage
verwiesen.
Im
Bereich der Bibliothek wurden hochgewachsene Buchen inzwischen gerodet; die
Universität Marburg ist als Verfügungsberechtigter über die betroffenen
Waldflächen für die angeregte Pflege ebenso zuständig wie für den Unterhalt und
Sicherheit der Gebäude. Eine zusätzliche Vereinbarung ist vor diesem
Hintergrund nicht notwendig.
Der
mit der Rodung der Erweiterungsfläche verbundene Eingriff in den Naturhaushalt
wird um die Ausweisung einer Altholzinsel als zusätzliche Kompensationsmaßnahme
– neben den im GOP beschriebenen Ausgleichsmaßnahmen – ergänzt. Die Auswahl
einer geeigneten Fläche erfolgte in enger Abstimmung mit dem Forstamt Marburg
und der UNB. Die Größe beträgt ca. 3,0 ha (zur Herleitung der Größenordnung ist
auf Kap. 4.3 des GOP verwiesen). Mit der Universität Marburg als
Verfügungsberechtigten über die entsprechenden Waldflächen wurde ein
städtebaulicher Vertrag gem. § 11 BauGB abgeschlossen; darin wird geregelt,
dass die betreffenden Waldgrundstücke dauerhaft der Bewirtschaftung entzogen
werden.
Bezüglich
der darüber hinausgehenden Anregung des nicht nachvollziehbaren Ausgleiches
wird auf Pkt. 4 der Vorlage verwiesen.
6. UNB;
Schreiben vom 01.12.2000:
Die
UNB äußert gegenüber dem vorgelegten Planentwurf grundsätzliche Bedenken, da
· der naturschutzrechtliche Ausgleich
zur Waldrodung nicht ausreichend abgehandelt ist,
· der vorgelegten
Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung keine faunistische Erhebung zugrunde liegt,
· nachteilige Auswirkungen auf den
Wasserhaushalt des Zahlbachs befürchtet werden,
· die verbal argumentative Herleitung
des Ausgleichsbedarfs nicht nachvollziehbar erscheint.
Als Maßnahme zur Behebung des Ausgleichsdefizits wird
die Ausweisung einer Altholzinsel (ca. 3 ha) in den angrenzenden Beständen
empfohlen.
Stellungnahme:
Die Anregung, eine Altholzinsel zur Behebung des
Ausgleichsdefizits auszuweisen, wird aufgenommen. Im Rahmen eines
städtebaulichen Vertrages gem. § 11 BauGB mit der Universität Marburg – als
Verfügungsberechtigten über die ausgewählten Flächen – wird festgelegt, dass
der entsprechende Waldabschnitt dauerhaft der wirtschaftlichen Nutzung entzogen
und entsprechend ausgestattet wird. Die Flächenauswahl wurde in Abstimmung mit
der UNB, dem Hess. Forstamt Marburg und der Universität getroffen. Zur
Herleitung der Flächengröße wird auf den GOP (S. Kap. 4.3) verwiesen.
Die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung ist um
Informationen der im Schreiben des BUND (Pkt. 4) zitierten faunistischen
Gutachten (Vögel, Fledermäuse) ergänzt worden.
Wie unter Pkt. 4 dieser Vorlage bereits beschrieben,
wird der verbal-argumentativen Herleitung des Ausgleichsbedarfs gegenüber der
rein quantifizierenden Methode der Vorzug gegeben. Nachdem auch der angeregte
faunistische Aspekt mit eingearbeitet wurde und die Ausweisung von
Altholzinseln als naturschutzrechtlicher Ausgleich zur Rodung vertraglich
vereinbart wurde, ist die angeregte Nachvollziehbarkeit des Ausgleichsbedarfs
gegeben.
Den Befürchtungen, dass durch die Baumaßnahmen
nachteilige Auswirkungen auf den Zahlbach auftreten, wird mit den im
Regenwasserbewirtschaftungskonzept beschriebenen Maßnahmen und Erklärungen
entgegen getreten. Das Regenwasserbewirtschaftungskonzept wurde infolge von
Anregungen und in enger Abstimmung mit den Wasserbehörden erstellt. Durch die
teilweise Wiedereinleitung von Regenwasser aus dem I. BA des Klinikums in den
Zahlbach werden sogar negative Einwirkungen des I. BA auf den Wasserhaushalt
des Zahlbachsystems teilweise rückgängig gemacht.
Die
oben angeführten Änderungen und Ergänzungen im Plan und in den Begründungen zum
Bebauungsplan bzw. zum Grünordnungsplan sind geringfügiger Natur. Die Grundzüge
der Planung sind nicht berührt, eine erneute Offenlage ist nicht notwendig.
Dietrich
Möller
Oberbürgermeister
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