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Ratsinformation
Antrag der CDU-Fraktion - VO/0312/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der CDU-Fraktion betr. Maßnahmen zum effizienten Klimaschutz in der Bauleitplanung und Stadtentwicklung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag der CDU-Fraktion
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
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Vorberatung
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10.06.2008
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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21.05.2008
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12.06.2008
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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30.05.2008
| |||
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20.06.2008
| |||
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Erledigt
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Magistrat
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Kenntnisnahme
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Magistrat wird
aufgefordert darauf hinzuwirken, dass
a) solare Aspekte bereits im
Entwurfsstadium von Bebauungsplänen berücksichtigt werden,
b) bei der Aufstellung von
Bebauungsplänen frühzeitig Energiekonzepte zu erstellen sind, sofern in einer
ersten Grobabschätzung verschiedene Versorgungsvarianten als prüfenswert
erachtet werden,
c) die Bauherren bei der
verbindlichen Bauleitplanung grundsätzlich im Rahmen von städtebaulichen
Verträgen zur Umsetzung der umweltverträglichsten Variante des Energiekonzeptes
verpflichtet werden, sofern diese wirtschaftlich mindestens gleichwertig oder
nur unwesentlich teurer (max. 10 Prozent) gegenüber einer definierten
Basisvariante ist,
d) die Käufer von
städtischen Baugrundstücken (dies soll auch Grundstücksverkäufe der SEG
betreffen) in Bebauungsplangebieten, insofern es möglich ist, im Kaufvertrag
ebenfalls zur Umsetzung des Ergebnisses des Energiekonzeptes verpflichtet
werden,
e) Käufer von städtischen
Baugrundstücken einen finanziellen Bonus erhalten, falls sie eine
solarthermische Anlage installieren (siehe Erläuterungen),
f) dass Bauwillige von
Passivhäusern bei einem möglichen Erwerb städtischer Grundstücke bei gleicher
Angebotshöhe bei der Vergabe bevorzugt werden und nach Realisierung des
Passivhauses einen finanziellen Bonus erhalten. Diese Bonus sollte bei
Einfamilienhäusern zwischen 3.000 – 4.000 €, und für Mehrfamilienhäusern
zwischen 5.000 – 6.000 € liegen.
2. Der Magistrat wird
gebeten hinsichtlich der Punkte 1.a. bis 1.c. zu prüfen, inwieweit ähnliche
Maßnahmen auch bei bereits bestehenden Bebauungsplänen umgesetzt werden können.
3. Aufgrund der Tatsache,
dass sich die Umsetzung der oben genannten Maßnahmen finanziell und personell
auf dem städtischen Haushalt auswirken wird, wird der Magistrat gebeten, eine
Schätzung hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen vorzulegen.
Sachverhalt
Begründung:
Die frühzeitige Berücksichtigung
energetischer und klimaschutzrelevanter Aspekte ist ein wesentlicher
Bestandteil einer nachhaltigen Stadtentwicklung und Bauleitplanung. Die Stadt
Freiburg im Breisgau hat hierzu bereits Instrumente entwickelt, an denen sich
auch dieser Antrag orientiert. Nach den Instrumenten zur Umsetzung bereits im
Vorwurf eines Bebauungsplanes kann durch die Integration passiver solarer
Aspekte der spätere Energieverbrauch positiv beeinflusst werden. Dies muss
immer im Zusammenhang mit den übrigen in der Stadtplanung zu berücksichtigen
Belangen, wie dem schonenden Umgang mit Grund und Boden oder dem Stadtklima,
geschehen.
Das wichtigste Instrument
zur Umsetzung klimarelevanter Aspekte in der Bauleitplanung ist der
städtebauliche Vertrag nach § 11 BauGB bzw. der Durchführungsvertrag bei
Vorhabens- und Erschließungsplänen nach § 12 BauGB. Dazu wird die Umsetzung
frühzeitig erstellter Energiekonzepte verpflichtend geregelt. Dies erfolgt in
Abwägung mit allen anderen Belangen, die in der Bauleitplanung zu berücksichtigen
sind.
Darüber hinaus sind die
textlichen Festsetzungen im Bebauungsplan ein zentrales klimaschutzrelevantes
Instrument der Bauleitplan. Mit diesen können auch die solaren Aspekte im
Bebauungsplan festgeschrieben werden.
Erläuterungen:
a) Umsetzung von
Energiekonzepten
Zur Ermittlung des
Energiebedarfes und der Art der Energieversorgung sind Energiekonzepte
notwendig. Dabei sollen neben der generellen Frage, ob eine zentrale oder
dezentrale Versorgung sinnvoll ist, auch jeweils unterschiedliche Varianten
z.B. der zentralen Versorgung geprüft werden: Blockheizkraftwerk auf
Erdgasbasis, Wärmeversorgung durch Biomasse usw. Hierbei wird auch auf den
gesetzlich gestatteten Maßnahmenkatalog des § 11 I Nr. 4 BauGB verwiesen.
Dazu sollen Energiekonzepte
im Planungsprozess der Bauleitplanung zukünftig zu einem möglichst frühen
Zeitpunkt auf Kosten der Planungsbegünstigten erstellt werden. Voraussetzung
ist, dass der Umfang der Bebauung im Plangebiet groß genug ist, um
unterschiedliche Energieversorgungsvarianten sinnvoll zu prüfen.
Notwendigkeit und Umfang
eines Energiekonzeptes sollen anhand einer ersten Grobabschätzung frühzeitig
festgelegt werden.
b) Städtische Förderung
Beim Verkauf von städtischen
Grundstücken soll die Installation der Solarthermik hinsichtlich der
regenerativen Wärmeversorgung (Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung)
zusätzlich finanziell gefördert werden.
Förderung in Euro als
Abschlag vom Grundstückspreis
Gebäude |
Nur Warmwasser |
Warmwasser + Heizung |
1-2 Wohnungen |
500 |
1500 |
3-6 Wohnungen |
750 |
2000 |
6 und mehr Wohnungen |
1000 |
2500 |
Philipp Stompfe Roger
Pfalz
Karin Schaffner Barbara
Ackermann
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