Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag - VO/0597/2022

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Magistrat wird gebeten ein zur Lärmreduktion wirksames und beim RP Gießen genehmigungsfähiges Tempolimit für die B3a zu eruieren.

Dies sollte unter Beachtung der aktualisierten Lärmberechnungsvorschriften RLS-19 geschehen. Es sollte dabei ein Tempolimit gewählt werden, welches den Marburger*innen unter Betrachtung der Genehmigungsfähigkeit die größtmögliche Entlastung von gesundheitsschädigendem Lärm gewährt.

 

Reduzieren

Begründung

Lärm verursacht gesundheitliche Schäden. Darunter sind nicht nur Schädigungen des Gehörs zu verstehen, sondern unter anderem auch Schlafstörungen, ein erhöhtes Risiko für Herz- Kreislauferkrankungen wie Bluthochdruck und ein erhöhtes Herzinfarktrisiko.

Es findet lediglich eine subjektive Gewöhnung an Lärm statt. Die körperliche Stressreaktion auf Lärm und die damit verbundenen Folgeerkrankungen mindern sich bei länger bestehender Lärmexposition nicht.¹

 

Die WHO legte 2018 mit ihren „Leitlinien für Umgebungslärm für die Europäische Region“ fundierte Empfehlungen für gesellschaftliche Entscheidungsträger*innen vor, die konkrete Grenzwerte für Lärm beinhalten, ab welchen mit gesundheitlichen Folgeschäden für exponierte Menschen sicher zu rechnen ist. Diese liegen bei Mittelungspegeln von 54 db(A) tagsüber und 44 db(A) nachts.² Von der B3a gehen trotz teilweise vorhandener Lärmschutzwände gesundheitsgefährdende Lärmbelastungen im Bereich der Ortsdurchfahrt aus.³

 

Um die Lebensqualität der Marburger*innen zu erhöhen und deren Gesundheit zu schützen soll ein genehmigungsfähiges Tempolimit eruiert werden. Dabei soll das Tempolimit gewählt werden, dessen lärmreduzierende Wirkung eine möglichst große Annäherung an die Grenzwerte der WHO ermöglicht.

Hintergrund dessen ist, dass sowohl die Richtwerte in den Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm, als auch jene im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) noch sehr deutlich über den von der WHO empfohlenen Grenzwerten zur Prävention lärmbedingter Gesundheitsschäden liegen.⁴

 

Quellen

 

  1. https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/laermbilanz-2020, letzter Aufruf: 06.03.22
  2. Kempen EV, Casas M, Pershagen G, Foraster M. WHO Environmental Noise Guidelines for the European Region: A Systematic Review on Environmental Noise and Cardiovascular and Metabolic Effects: A Summary. Int J Environ Res Public Health. 2018 Feb 22;15(2):379. Doi: 10.3390/ijerph15020379. PMID: 29470452; PMCID: PMC5858448.
  3. https://laerm.hessen.de/mapapps/resources/apps/laerm/index.html?lang=de, letzter Aufruf: 06.03.22
  4. https://www.bmvi.de/DE/Themen/Mobilitaet/Laerm-Umweltschutz/Laermvorsorge-Laermsanierung-Bundesfernstrassen/Laermvorsorge-Laermsanierung-Bundesfernstrassen.html, letzter Aufruf: 06.03.22

 

Maik Schöniger Karen von Rüden Fatma Aydin

Isabella Aberle Lukas Ramsaier Schaker Hussein

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...
Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
NA
TOP
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Dokument auswählen
Dokument auswählen
Mobile Navigation schliessen