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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag - VO/1305/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Magistrat wird gebeten zu überprüfen, inwieweit es im Stadtgebiet Bereiche gibt, in denen die Aufstellung von sogenannten Zweiradüberhol-Verbotsschildern (Verkehrszeichen 277.1) die Sicherheit von Zweiradfahrer*innen (StVO-gerecht) erhöhen könnte.

 

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Begründung

Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung im Jahr 2021 wurde das neue Verkehrszeichen 277.1 eingeführt, welches sichtbar und unmissverständlich das Überholen von Zweiradfahrer*innen verbietet und als Reaktion auf eine objektive Gefährdung von Zweiradfahrer*innen durch zu nah überholende motorisierte Verkehrsteilnehmer*innen verstanden werden kann. Zwar ist es seitdem ebenso verboten, Zweiradfahrer*innen mit einem Abstand von unter 1,5 Metern zu überholen, doch in der Praxis wird selbst dort, wo dieser Mindestabstand platzmäßig gut realisiert werden könnte, dieser immer wieder nicht eingehalten – und ist zudem für Regelhüter*innen kaum objektiv kontrollierbar. Eine komplettes Überholverbot würde an diesen Stellen somit für mehr Sicherheit sorgen, da zahlreiche Straßen im Stadtgebiet für viele Fahrradfahrer*innen einen (gefühlten wie auch tatsächlichen) Gefahrenraum darstellen. Das Überholen durch Kraftfahrzeuge ist in diesem engen Straßenraum dabei in besonderer Weise gefährlich, sowohl für die Radfahrer*innen als mitunter auch für den Gegenverkehr, in welchen sich Autofahrer*innen mitunter begeben, wenn sie überholen. Radfahrer*innen, welche von zu nah auffahrenden Kraftfahrzeugen auf den Bordstein abgedrängt werden, haben im Nachhinein nahezu keine Handhabe, um ebendies zu beweisen; ein entsprechendes Verbot – in Bereichen, in denen nicht ohnehin schon eine durchgezogene Linie existiert – kann hier Sicherheiten schaffen.

 

Madelaine Stahl Thorsten Büchner Maik Schöninger

Lukas Ramsaier  Mariele Sofi Diehl

 

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