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Ratsinformation
Antrag SPD/Bündnis 90/Die Grünen - VO/0621/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktionen SPD und B90/Die Grünen betr. Kindergartengebühren
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag SPD/Bündnis 90/Die Grünen
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Jugend und Gleichstellung
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Vorberatung
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13.09.2006
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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19.09.2006
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21.11.2006
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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22.09.2006
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13.10.2006
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24.11.2006
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Magistrat wird beauftragt,
1. eine Satzungsänderung mit dem Ziel vorzubereiten, dass die Gebühren für ein Kindergartenjahr ab dem 01.01.2007 insoweit erlassen werden, als die Landesregierung hierfür Ersatzmittel zur Verfügung stellt.
2. Der Magistrat wird aufgefordert, sich bei der Landesregierung dafür einzusetzen, dass die Landesregierung zur Finanzierung des gebührenfreien Kindergartenjahres nicht auf Mittel des Sozialhilfelastenausgleichs zurückgreift, sondern für diese Aufgabe originäre Landesmittel zur Verfügung stellt.
Sachverhalt
Begründung:
Die
Landesregierung hat angekündigt, dass sie Mittel bereitstellen werde, damit die
Kommunen für das 3. Kindergartenjahr die Gebühren erlassen können.
Die Absicht
der Landesregierung, Eltern von Kindergartengebühren freizustellen, ist zu
begrüßen. Aus kommunaler Sicht ist es jedoch ein Skandal, dass die
Landesregierung für diese Pläne keine eigenen Landesmittel einsetzen, sondern
hierfür auf den Sozialhilfelastenausgleich zurückgreifen will. Hiergegen ist
von Seiten der Kommunen schärfstens zu protestieren. Es widerspricht dem
Konnexitätsprinzip, dass die Landesregierung eine Regelung einführt, die sie
mit ureigenen kommunalen Mitteln finanzieren möchte.
Soweit die
Gebührenausfälle nicht vollständig durch die Landesmittel kompensiert werden
sollten - die Ausführungsbestimmungen liegen bislang noch nicht vor! -, ist die
Landesregierung aufzufordern, höhere - landeseigene! - Mittel zur Verfügung zu
stellen, damit die Umsetzung der Gebührenbefreiung für die Kommune
kostenneutral erfolgen kann.
gez.
Christa Perabo Ulrich
Severin
Reinhard Weber-Hofmann Barbara
Mertins