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Ratsinformation
Antrag der Fraktion Marburger Linke - VO/0816/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion Marburger Linke betr. Mindestlöhne
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag der Fraktion Marburger Linke
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Jugend und Gleichstellung
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Vorberatung
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15.11.2006
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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21.11.2006
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19.12.2006
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23.01.2007
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Vorberatung
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24.11.2006
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22.12.2006
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26.01.2007
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23.02.2007
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg (StVV) möge
beschließen:
1.) Die StVV bekundet ihre Solidarität mit den Mitgliedern der Gewerkschaften
Vereinte Dienstleistungen (ver.di) und Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), die
für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes bundesweit werben.
2.) Die
Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, dass in der Bundesrepublik
Deutschland allgemeinverbindliche Mindestlöhne eingeführt werden, die 7,50
Euro/Stunde nicht unterschreiten dürfen
3.) Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass weder bei der Stadtverwaltung noch bei Unternehmen im Eigentum der Stadt Löhne bezahlt werden, die weniger als 7,50 Euro betragen.
4.)
Der Magistrat wird beauftragt, künftig bei einer freihändigen Vergabe Aufträge
nur an Firmen zu vergeben, bei denen die Löhne 7,50 Euro nicht unterschreiten.
Bei Aufträgen, die über ein Ausschreibungsverfahren vergeben werden, sind die
Ausschreibungsbedingungen so zu gestalten, dass das Unterschreiten eines
Stundenlohns von 7,50 Euro ausgeschlossen ist.
Sachverhalt
Begründung:
Bundesweit
arbeiten rund 2,5 Millionen Menschen für Armutslöhne – das heißt sie verdienen
weniger als die Hälfte des durchschnittlichen Arbeitsentgelts. 6, 5 Millionen
arbeiten zu Niedriglöhnen, bekommen somit weniger als fünfundsiebzig Prozent
des Durchschnitts. Auf die Stadt Marburg übertragen heißt dies, dass etwa 6500
Marburgerinnen und Marburger für Niedriglöhne und 2500 für Armutslöhne
arbeiten.
Die
sozialen Auswirkungen dieses Missstandes sind in allen Ecken und Enden zu
spüren. Wenn die Menschen von ihrer Hände Arbeit nicht mehr leben können, ist
es an der Zeit, Gegenmaßnahmen auch auf kommunaler Ebene einzuleiten.
Die
Erfahrungen in den europäischen Nachbarländern, die einen Mindestlohn
eingeführt haben 18 von 25), zeigen, dass auf diese Weise Sozialdumping
verhindert werden kann, die gewerkschaftliche Vertretung der ArbeitnehmerInnen
gestärkt wird und die Binnenwirtschaft zum Wohle der Menschen gekräftigt wird.
Gerade Klein- und Mittelunternehmen profitieren von der Einführung des
gesetzlichen Mindestlohnes, da ein Wettlauf um Aufträge durch Lohnsenkung
wirksam verhindert wird.
Die
Stadt Marburg als mittelbarer und unmittelbarer Arbeitgeber und als
nachfragestarker Akteur am Markt ist in der Pflicht, in ihrem
Zuständigkeitsbereich eine Vorreiterrolle zu übernehmen. Die Mindestlöhne
ermöglichen den Einstieg in ein existenzsicherndes
Auskommen
und eröffnen die Aussicht auf ein Leben in Würde. Darüber hinaus helfen
Mindestlöhne, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Armutslöhne verhindern
Teilhabe – Mindestlöhne garantieren diese.
Gez.
Pit Metz gez.
Birgit Schäfer
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