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Abfall: Hausmüll entsorgen

Allgemeine Informationen

Restabfall

Nicht verwertbare Abfälle werden in der Universitätsstadt Marburg in der grauen Tonne gesammelt und in 14-täglichem oder 4-wöchentlichem Rhythmus abgefahren. Der Restabfall wird zur kreiseigenen Müllumladestation verbracht. Von dort erfolgt der Transport zum Müllheizkraftwerk nach Kassel (seit Juni 2005 per LKW).

Zusätzliche Abfallmengen:
Restabfallsäcke kaufen und nutzen

Reichen Ihre Restabfallsammelgefäße ausnahmsweise nicht aus, so können Sie zusätzliche Abfallsäcke bei folgenden Verkaufsstellen erwerben: 

  • Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher
  • Kundenzentrum der Stadtwerke, Am Krekel 55
  • Mobilitätszentrale, Weidenhäuser Straße 7

Die Kosten für die Einsammlung und Beseitigung sind im Verkaufspreis von 4,75 Euro enthalten.

Die gefüllten Restabfallsäcke bitte am Tag der normalen Restmüllabfuhr neben die Restmülltonne stellen. Da die Einsammlungsgebühr im Kaufpreis enthalten ist, werden die Säcke von den Müllwerkern mitgenommen.

Abgabemöglichkeit für Restmüll und losen Sperrmüll 

Restmüll oder Sperrgüter können Sie auch direkt anliefern:

  • Servicehof des DBM, Am Krekel 17,
    35039 Marburg
    Sperrmüll: nur Kleinmengen (1 Pkw-Kofferraum) Die Abgabe ist kostenlos!
    Restmüll: in Säcken, Mit 4,75 Euro/Sack ist die Abgabe gebührenpflichtig!

  • Entsorgungszentrum Marburg-Biedenkopf, Siemensstraße 5, 35041 Marburg
    Die Abgabe ist gebührenpflichtig!

Anzahl und Größe der Restabfallgefäße

Die Größe und die Anzahl der Abfallgefäße, die für eine Liegenschaft zur Verfügung gestellt werden, richtet sich nach der Anzahl der dort gemeldeten Personen. Daher sind Eigentümer/innen verpflichtet, Änderungen bei der Personenanzahl direkt dem Fachdienst Finanzservice mit zu teilen. Dieser veranlasst eine Anpassung der Abfallgefäße und versendet einen neuen Gebührenbescheid. Weitere Informationen dazu finden Sie auf dieser Seite.

Was darf in die Restabfalltonne?

In die Restabfalltonne gehört erst einmal alles, was nicht als Wertstoff in die Bio- oder Altpapiertonne darf und auch nicht in den Gelben Säck gehört. Davon ausgenommen sind allerdings z. B. giftige Stoffe und Flüssigkeiten (Sondermüll), flüssige Abfälle (flüssige Wandfarbe, ausgehärtete Wandfarbe darf wiederum in den Restmüll) und Baumaterialien. Wenn sie sich nicht sicher sind hilft das Abfall A-Z weiter.

Abholungstermine für die Restabfalltonne

Die Abholungstermine finden Sie auf dem Abfallkalender, der für jedes Jahr an alle Haushalte verteilt wird oder im Internet. Die Suche im Netz ist schnell und einfach.
Sie geben einfach die ersten Buchstaben des gesuchten Straßennamens ein und wählen aus der aufklappenden Liste aus. Die Abfuhrtermine für die Restabfalltonne und andere Wertstoffe/Abfälle können Sie sich direkt anzeigen lassen, oder als Kalendarium ausdrucken. Sie haben zudem die Möglichkeit für einen E-Mail Service anzumelden, der Sie einen Tag vor einem Abfuhrtermin an das Rausstellen der entsprechenden Behältnisse erinnert. 

Abfallkalender online

Bei Reklamationen, z. B. wenn die Restabfalltonne nicht termingerecht abgeholt wurden, wenden Sie sich bitte direkt an den Abfallservice der Stadtwerke Marburg: (06421) 205 850

Zuständige Stelle

Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist die kreisangehörige Gemeinde, die kreisfreie Stadt beziehungsweise der Landkreis Ihres Wohnsitzes.

Voraussetzungen

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Bearbeitungsdauer

individuell

Rechtsgrundlage

Örtliche Satzungen der kreisangehörigen Gemeinden, der kreisfreien Städte und der Landkreise (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

Anträge / Formulare

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

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